AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Film AB Filmlichtverleih Andreas Bacher im folgenden kurz Vermieter genannt und den Kunden im Folgenden als Mieter bezeichnet. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Andreas Bacher mit allen Kunden, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen diese AGB mit Bedingungen des Kunden in Widerspruch, so gehen diese AGB vor. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge und Bestellungen, selbst wenn der Text dem Vertragspartner nicht erneut mit dem Angebot oder Auftragsbestätigung zugesandt wird.

Allgemeine Mietbedingungen

Grundlage der Angebote ist die gültige Preisliste. Alle Preise ohne Mehrwertsteuer laut Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) ab 2025. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% pro Monat verrechnet.

Mietzeit

Die Mietzeit wird von dem Zeitpunkt berechnet, ab dem die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Bereitstellung oder Auslieferung aus unserem Lager bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer.Die Transportzeit gilt als Mietzeit, Transportbereitschaft ab Lager gilt als Mietzeit. Für Geräte, die vor 12 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu bezahlen. Das gleiche gilt, falls die Geräte nach 12 Uhr mittags zurückgegeben werden. Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn die Geräte an diesen Tagen nachweislich nicht benutzt werden. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Mieter verbleiben, wird kein Abzug gewährt. Geräte können zu vereinbarten Terminen geliefert werden. Die dafür veranschlagten Gebühren sind der Preisliste zu entnehmen. Die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Lagers auf den Mieter über.

Schaden und Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme und vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als ausdrückliche Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden und höhere Gewalt. Er ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Mietzeit ordnungsgemäß und einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab entsprechend zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Der Mieter hat jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Personen, deren Verhalten der Mieter zu verantworten hat und die aus Anlass der Tätigkeit des Mieters Kontakt mit den Mietgeräten haben, zu vertreten und dafür in vollem Umfang einzustehen. Der Kunde hat für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Sämtliche während der Mietzeit eintretende Beschädigungen, Defekte an den Geräten oder Zubehörteilen, Verluste oder Transportschäden sind unverzüglich zu melden. Soweit es sich nicht um bei Übernahme der Geräte ausdrücklich gerügte Mängel oder solche die auch bei sorgfältiger fachmännischer Prüfung anlässlich der Übernahme nicht entdeckt werden konnten und unverzüglich schriftlich gerügt worden sind handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung der Miete befreit noch zu deren Minderung berechtigt. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Er haftet für alle Schäden, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch der ihm überlassenen Geräte entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu bezahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Geräte bei Rückgabe sofort zu untersuchen. In der rügelosen Rücknahme der Geräte liegt keine Bestätigung von deren Mangelfreiheit und deren Vollständigkeit. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte nach Übergabe eingehend zu prüfen und etwaige Mängel und Verluste binnen angemessener Frist nach Rückgabe anzuzeigen.

Storno

Der Mieter akzeptiert mit Annahme des Angebots folgende Stornokosten und -Fristen: Storno <7 Tage vor Gebrauchszeitraum - 30% Die Geräte gelten ab dem Zeitpunkt als reserviert, an dem das Angebot unterzeichnet wurde. Wird ein bestätigter Auftrag innerhalb durch den Kunden storniert, wird eine Gebühr für die bis dahin entstandenen Kosten und Mietausfall berechnet. Die Stornogebühr berechnet sich nach folgendem Schlüssel:

  • weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn = 25% der Bruttosumme des bestätigten Angebots
  • weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn = 50% der Bruttosumme des bestätigten Angebots
  • weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn = 100% der Bruttosumme des bestätigten Angebots

Versicherung

  • Das Equipment ist NICHT versichert. Der Mieter ist für eine Versicherung selbst verantwortlich.
  • Ab Mietsummen von mehr als 400€ netto wird nur gegen Vorlage einer branchenüblichen Filmgeräteversicherung vermietet. Diese ist bis spätestens 48h vor Mietbeginn zu übermitteln und muss schriftlich bestätigt werden.
  • Im Falle des Versäumens der Vorlage einer Versicherung kann der Vermieter sofort und ohne weitere Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.